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EU AI Act Fristen 2025 bis 2027 im Überblick | FHC+P
Überblick · EU AI Act

EU AI Act: Die Fristen im Überblick

Was wann gilt, und was Ihr Unternehmen jeweils erledigt haben sollte

Die EU-KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt stufenweise. Hier die wichtigsten Stichtage mit dem, was sie praktisch bedeuten, als Orientierung aus der Umsetzungspraxis von FHC+P, keine Rechtsberatung.

Seit 2. Februar 2025

Verbote und KI-Kompetenz

Verbotene KI-Praktiken (z.B. Social Scoring, bestimmte biometrische Anwendungen) dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Zugleich gilt Artikel 4: Wer KI einsetzt, muss für ausreichende KI-Kompetenz der beteiligten Mitarbeitenden sorgen.

Das sollte erledigt sein: KI-Inventur (auch Schatten-KI), Abgleich gegen die Verbotsliste, dokumentierte Grundschulung aller Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten.

Seit 2. August 2025

Regeln für KI-Basismodelle (GPAI)

Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Transparenz, Urheberrecht, technische Dokumentation), dazu Governance-Strukturen und Sanktionsregeln der Mitgliedstaaten.

Das sollte erledigt sein: Für reine Anwender vor allem relevant bei eigenen KI-Produkten auf Basis fremder Modelle: Herkunft und Vertragsbedingungen der genutzten Modelle kennen und dokumentieren.

Seit 2. August 2026 · aktuell

Breite Anwendbarkeit, inklusive Artikel 50

Die Verordnung gilt jetzt in weiten Teilen: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Artikel 50) für Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes sowie die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. KI-Inhalte müssen erkennbar bzw. maschinenlesbar markiert sein, mit Ausnahmen für redaktionell verantwortete, von Menschen geprüfte Inhalte.

Das sollte jetzt laufen: Kennzeichnungs- und Freigabeprozesse für KI-Inhalte (mit Nachweis), Chatbot-Transparenz, Risikoeinordnung aller KI-Anwendungsfälle, bei Hochrisiko-Einsatz die zugehörigen Betreiberpflichten. Unser Artikel-50-Selbstcheck zeigt in 10 Fragen, wo Sie stehen.

Bis 2. August 2027

Letzte Stufe

Übergangsfristen enden: unter anderem für Hochrisiko-KI als Bestandteil regulierter Produkte (Anhang I) und für KI-Basismodelle, die schon vor August 2025 auf dem Markt waren.

Das sollte geplant sein: Fahrplan für betroffene Bestandssysteme und Produkte, damit die letzte Stufe kein Projekt unter Zeitdruck wird.

Wo steht Ihr Unternehmen?

Mit einer KI-Inventur wissen Sie in wenigen Tagen, welche Fristen Sie betreffen und was zu tun ist. Mehr auf unserer Seite EU AI Act umsetzen.

Fragen & Antworten

FAQ

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

Welche Frist ist für die meisten Unternehmen die wichtigste? +

Der 2. August 2026: Seitdem gelten unter anderem die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des Artikels 50 für Chatbots und KI-generierte Inhalte sowie die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Wer KI im Marketing, im Kundenkontakt oder in Entscheidungsprozessen nutzt, ist damit praktisch immer betroffen.

Gilt der AI Act auch für kleine Unternehmen? +

Ja. Die Pflichten hängen vom Risiko des Anwendungsfalls ab, nicht von der Unternehmensgröße. Auch ein Fünf-Personen-Betrieb, der einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, unterliegt den Transparenzpflichten und muss KI-Kompetenz sicherstellen.

Was passiert bei Verstößen? +

Die Verordnung sieht empfindliche Bußgelder vor, gestaffelt nach Art des Verstoßes und Unternehmensumsatz. Wichtiger als die Bußgeld-Drohung ist im Alltag aber der Reputations- und Haftungsaspekt: Wer KI-Einsatz sauber dokumentiert und kennzeichnet, ist auch gegenüber Kunden und Auftraggebern auskunftsfähig.