Die EU-KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten und gilt stufenweise. Hier die wichtigsten Stichtage mit dem, was sie praktisch bedeuten, als Orientierung aus der Umsetzungspraxis von FHC+P, keine Rechtsberatung.
Verbotene KI-Praktiken (z.B. Social Scoring, bestimmte biometrische Anwendungen) dürfen nicht mehr eingesetzt werden. Zugleich gilt Artikel 4: Wer KI einsetzt, muss für ausreichende KI-Kompetenz der beteiligten Mitarbeitenden sorgen.
Das sollte erledigt sein: KI-Inventur (auch Schatten-KI), Abgleich gegen die Verbotsliste, dokumentierte Grundschulung aller Mitarbeitenden, die mit KI arbeiten.
Pflichten für Anbieter von KI-Modellen mit allgemeinem Verwendungszweck (Transparenz, Urheberrecht, technische Dokumentation), dazu Governance-Strukturen und Sanktionsregeln der Mitgliedstaaten.
Das sollte erledigt sein: Für reine Anwender vor allem relevant bei eigenen KI-Produkten auf Basis fremder Modelle: Herkunft und Vertragsbedingungen der genutzten Modelle kennen und dokumentieren.
Die Verordnung gilt jetzt in weiten Teilen: Transparenz- und Kennzeichnungspflichten (Artikel 50) für Chatbots, KI-generierte Inhalte und Deepfakes sowie die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. KI-Inhalte müssen erkennbar bzw. maschinenlesbar markiert sein, mit Ausnahmen für redaktionell verantwortete, von Menschen geprüfte Inhalte.
Das sollte jetzt laufen: Kennzeichnungs- und Freigabeprozesse für KI-Inhalte (mit Nachweis), Chatbot-Transparenz, Risikoeinordnung aller KI-Anwendungsfälle, bei Hochrisiko-Einsatz die zugehörigen Betreiberpflichten. Unser Artikel-50-Selbstcheck zeigt in 10 Fragen, wo Sie stehen.
Übergangsfristen enden: unter anderem für Hochrisiko-KI als Bestandteil regulierter Produkte (Anhang I) und für KI-Basismodelle, die schon vor August 2025 auf dem Markt waren.
Das sollte geplant sein: Fahrplan für betroffene Bestandssysteme und Produkte, damit die letzte Stufe kein Projekt unter Zeitdruck wird.
Mit einer KI-Inventur wissen Sie in wenigen Tagen, welche Fristen Sie betreffen und was zu tun ist. Mehr auf unserer Seite EU AI Act umsetzen.
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Der 2. August 2026: Seitdem gelten unter anderem die Transparenz- und Kennzeichnungspflichten des Artikels 50 für Chatbots und KI-generierte Inhalte sowie die Anforderungen an Hochrisiko-Systeme nach Anhang III. Wer KI im Marketing, im Kundenkontakt oder in Entscheidungsprozessen nutzt, ist damit praktisch immer betroffen.
Ja. Die Pflichten hängen vom Risiko des Anwendungsfalls ab, nicht von der Unternehmensgröße. Auch ein Fünf-Personen-Betrieb, der einen Chatbot betreibt oder KI-Inhalte veröffentlicht, unterliegt den Transparenzpflichten und muss KI-Kompetenz sicherstellen.
Die Verordnung sieht empfindliche Bußgelder vor, gestaffelt nach Art des Verstoßes und Unternehmensumsatz. Wichtiger als die Bußgeld-Drohung ist im Alltag aber der Reputations- und Haftungsaspekt: Wer KI-Einsatz sauber dokumentiert und kennzeichnet, ist auch gegenüber Kunden und Auftraggebern auskunftsfähig.