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Artikel 50 EU AI Act: Selbstcheck in 10 Fragen | FHC+P
Selbstcheck · EU AI Act

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10 Fragen, die zeigen, ob Ihre KI-Inhalte kennzeichnungssicher sind

Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten des Artikels 50: KI-Interaktion und KI-Inhalte müssen erkennbar sein, mit Ausnahmen für redaktionell verantwortete, von Menschen geprüfte Inhalte. Gehen Sie die 10 Fragen durch. Jedes „Nein" oder „Weiß nicht" ist ein konkreter Arbeitspunkt. Orientierung aus der Umsetzungspraxis, keine Rechtsberatung.

1 · Haben Sie einen Überblick, wo in Ihrem Unternehmen KI-Inhalte entstehen?

Marketing, Vertrieb, Support, HR: KI-Texte und -Bilder entstehen oft dezentral. Ohne Inventur keine Kennzeichnungsstrategie.

2 · Erkennen Ihre Kunden, wenn sie mit einem Chatbot sprechen?

Bei KI-Interaktion muss für Menschen erkennbar sein, dass sie es mit einer KI zu tun haben, es sei denn, es ist offensichtlich. Ein klarer Hinweis im Chat-Fenster genügt meist.

3 · Werden KI-generierte Bilder, Audio und Video maschinenlesbar markiert?

Synthetische Inhalte müssen in einem maschinenlesbaren Format als KI-erzeugt gekennzeichnet sein (z.B. Metadaten/Provenance-Standards). Prüfen Sie, ob Ihre Werkzeuge das leisten.

4 · Gibt es einen Freigabeprozess, bevor KI-Texte veröffentlicht werden?

Für veröffentlichte Texte greift eine Ausnahme, wenn ein Mensch sie geprüft hat und redaktionelle Verantwortung trägt. Genau dafür braucht es einen definierten Freigabe- oder Veto-Prozess, nicht nur gelebte Praxis.

5 · Können Sie die Prüfung im Zweifel nachweisen?

Ein Freigabe-Protokoll (wer hat wann was geprüft) macht aus der Ausnahme einen belastbaren Nachweis, gegenüber Aufsicht, Kunden und im Streitfall.

6 · Ist geregelt, was passiert, wenn NIEMAND prüft?

Vollautomatisch veröffentlichte KI-Inhalte müssen gekennzeichnet werden. Ihr Prozess sollte diesen Fall explizit abdecken: automatisches Label statt stiller Veröffentlichung.

7 · Sind Deepfake-Risiken adressiert?

Wer realistische Bild-, Audio- oder Video-Darstellungen echter Personen oder Ereignisse erzeugt oder verbreitet, muss deren künstlichen Ursprung offenlegen. Auch für interne Schulungs- oder Marketingzwecke relevant.

8 · Wissen Ihre Dienstleister und Agenturen, welche Regeln bei Ihnen gelten?

Wenn Externe Inhalte für Sie erstellen, brauchen sie Ihre Kennzeichnungs- und Freigabevorgaben, vertraglich und praktisch.

9 · Sind Ihre Mitarbeitenden geschult (Artikel 4)?

KI-Kompetenz ist seit Februar 2025 Pflicht. Für Artikel 50 heißt das konkret: Alle, die KI-Inhalte erstellen oder freigeben, kennen die Kennzeichnungsregeln und den eigenen Prozess.

10 · Ist das Ganze dokumentiert und aktuell?

Eine schlanke KI-Richtlinie, die Werkzeuge, Prozesse und Verantwortliche benennt und bei neuen Anwendungsfällen mitwächst. Ein Dokument, das gelebt wird, schlägt zehn Ordner Theorie.

Auswertung

Mehr als zwei Nein?

Dann lohnt sich ein strukturierter Durchgang: KI-Inventur, Risikoeinordnung und die Umsetzung der fehlenden Punkte, meist in wenigen Wochen erledigt. Wir haben Artikel 50 in unserer eigenen Plattform Personativ produktiv umgesetzt (Freigabe- und Veto-Prinzip, automatische Kennzeichnung, Nachweis-Protokoll) und bringen diese Praxiserfahrung in Ihre Organisation. Alle Leistungen im Überblick: EU AI Act umsetzen.

Vom Selbstcheck zur Umsetzung

Unverbindliches Erstgespräch: Wir priorisieren Ihre offenen Punkte und schätzen den Aufwand ehrlich ein.

Fragen & Antworten

FAQ

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

Müssen alle KI-Texte gekennzeichnet werden? +

Nein. Veröffentlichte Texte, die ein Mensch geprüft hat und für die jemand redaktionelle Verantwortung trägt, fallen unter eine Ausnahme. Entscheidend ist ein definierter Freigabeprozess mit Nachweis. Vollautomatisch veröffentlichte Inhalte müssen dagegen gekennzeichnet werden.

Was heißt maschinenlesbare Markierung bei KI-Bildern? +

Synthetische Bilder, Audio und Video müssen so markiert sein, dass Software den KI-Ursprung erkennen kann, etwa über Metadaten- oder Provenance-Standards. Sichtbare Labels allein reichen dafür nicht; das Werkzeug, das die Inhalte erzeugt, muss die Markierung technisch mitliefern.

Wer haftet, wenn eine Agentur die Inhalte erstellt? +

Die Pflichten treffen die Akteure entlang der Kette, und als Auftraggeber stehen Sie gegenüber Ihren Kunden in der Verantwortung. Praktisch heißt das: Kennzeichnungs- und Freigabevorgaben gehören in den Agenturvertrag und in den gemeinsamen Arbeitsprozess. Die juristische Bewertung im Einzelfall übernimmt Ihre Kanzlei.