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DORA umsetzen: Was die IT liefern muss | FHC+P
Praxis-Leitfaden · Finanzbranche

DORA umsetzen

Was die IT konkret liefern muss, jenseits der Papierlage

Der Digital Operational Resilience Act gilt seit Januar 2025 für Banken, Versicherer und weitere Finanzunternehmen samt ihrer IT-Dienstleister. Viele Häuser haben die Rahmenwerke geschrieben, aber die IT-seitige Umsetzung hakt: Inventare unvollständig, Tests nicht belastbar, Dienstleisterregister veraltet. Hier die Bausteine, die die IT tatsächlich liefern muss, aus der Projektpraxis von FHC+P in der Finanzbranche. Die aufsichtsrechtliche Bewertung gehört zu Compliance und Kanzlei.

1 · Grundlage

IKT-Risikomanagement mit echtem Inventar

2 · Vorfälle

Incidents klassifizieren und fristgerecht melden

3 · Resilienz testen

Testen, was im Ernstfall halten muss

4 · Dienstleister

Drittparteien im Griff

DORA von der Papierlage in den Betrieb bringen?

Wir setzen die IT-Bausteine um: Inventare, Prozesse, Tests, Register. Mehr zu unserer Arbeit für die Branche: IT-Dienstleister für Banken & Finanzdienstleister.

Fragen & Antworten

FAQ

Haben Sie weitere Fragen? Kontaktieren Sie uns gerne direkt über unser Kontaktformular oder per E-Mail.

Für wen gilt DORA? +

Für ein breites Spektrum an Finanzunternehmen in der EU, von Banken über Versicherer und Wertpapierfirmen bis zu Zahlungsdienstleistern, sowie mittelbar für deren IKT-Dienstleister. DORA gilt seit dem 17. Januar 2025 und wird von den Finanzaufsichten durchgesetzt.

Woran scheitert die DORA-Umsetzung in der Praxis am häufigsten? +

An der Lücke zwischen Papier und Betrieb: Rahmenwerke und Richtlinien existieren, aber das Asset-Inventar ist unvollständig, das Informationsregister veraltet, Restore-Tests fehlen und die Incident-Klassifizierung steht nicht im Ticketsystem. Genau diese operativen Bausteine setzen wir um.

Was unterscheidet DORA von MaRisk und BAIT? +

DORA ist eine EU-Verordnung und gilt unmittelbar, mit europaweit einheitlichen Anforderungen an IKT-Risikomanagement, Vorfallsmeldung, Resilienztests und Drittparteiensteuerung. Nationale Vorgaben wie die MaRisk wurden darauf ausgerichtet. Für die IT heißt das: ein konsistentes Zielbild statt paralleler Regelwerke, aber mit höherer Verbindlichkeit.

Übernimmt FHC+P auch die aufsichtsrechtliche Bewertung? +

Nein, wir liefern die technische und prozessuale Umsetzung: Inventare, Melde- und Testprozesse, Dienstleisterregister, Exit-Pläne und die Verankerung im Betrieb. Die aufsichtsrechtliche Bewertung und Kommunikation mit der Aufsicht liegt bei Ihrer Compliance-Funktion, mit der wir eng zusammenarbeiten.