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Digitale Transformation in der öffentlichen Verwaltung

28.02.2022  ·  Philipp Pils

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Die Krux mit der Digitalisierung in der öffentlichen Verwaltung

Was haben Großkonzerne und die Bundesrepublik Deutschland gemeinsam? Beide kommen an der Digitalisierung ihrer Prozesse und Dienstleistungen nicht vorbei. Die Redewendung „Wer nicht mit der Zeit geht, wird mit der Zeit gehen" trifft hier den Nagel auf den Kopf, wie die Pleiten von Nokia und Kodak eindrucksvoll gezeigt haben.

Warum sollte ein Bürger seine Versicherungen online abschließen können, aber nicht in der Lage sein, seinen Wohnort online umzumelden? Warum sollte ein Unternehmer ein Bankkonto online eröffnen, aber für eine Gewerbeanmeldung persönlich in der Stadtverwaltung vorstellig werden müssen?

Konkurrenz belebt das Geschäft

Digitalisierung als kontinuierliche Entwicklung

Je weiter wir in der digitalen Welt voranschreiten, desto offensichtlicher wird es, dass Agilität eine Schlüsselkomponente für Großkonzerne darstellt. Während Startups den etablierten Konzernen durch innovativere, schlankere Produkte Marktanteile abnehmen, müssen Unternehmen erst eine digitale Transformation durchlaufen. In der öffentlichen Verwaltung ist dieses Vorhaben jedoch komplizierter – bedingt durch den Föderalismus.

Föderalismus als Hürde in der Digitalisierung

1949 wurde im Grundgesetz der Föderalismus als Staatsstrukturprinzip festgeschrieben. Aufgrund dieser Konstellation sind auf Bundesebene, Länderebene und kommunaler Ebene keine homogenen Verwaltungsprozesse, IT-Infrastrukturen und Softwarelösungen entstanden, sondern eher ein Wildwuchs. Jede Verwaltung nutzt andere Systeme, und niemand kann zentral anordnen, dass nun jede Stadt eine bestimmte neue Software übernehmen muss.

Um die Bundesrepublik trotzdem digital an die Bürgerinnen und Bürger sowie die Unternehmen anbinden zu können, wurde 2017 das Onlinezugangsgesetz erlassen.

Onlinezugangsgesetz (OZG)

Waage – Recht und Digitalisierung

Das Gesetz verpflichtet Bund und Länder, ihre Verwaltungsleistungen bis Ende 2022 auch elektronisch anzubieten. Über 575 Verwaltungsdienstleistungen müssen zentral online verfügbar sein.

Das OZG-Programm wurde in 14 Themenfelder (TF) und Lebenslagen strukturiert. Pro Themenfeld übernimmt ein Bundesland die Federführung als Themenfeldführer (TFF) – gemeinsam mit einem Bundesressort und kommunalen Partnern.

Der Bund setzt dabei auf das „Einer für Alle" (EfA)-Prinzip: Ein Land entwickelt und betreibt eine Leistung zentral – andere Länder und Kommunen können diese mitnutzen. Statt 16 eigener Projekte auf Landesebene und 400 individueller Lösungen auf kommunaler Ebene kommt ein einzelner Dienst zum Einsatz, dessen Betriebskosten sich die Partner teilen.

Vereinbarung und Zusammenarbeit

Fazit

Durch den Föderalismus ist eine Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung eine sehr große Herausforderung für den Bund. Obwohl die „Einer für Alle"-Variante die präferierte Lösung des Bundes ist, ist es für die Länder und Kommunen nicht verpflichtend, sich dieser anzuschließen.

Deshalb hat der Bund durch das Corona-Konjunkturprogramm für die OZG-Umsetzung zusätzlich drei Milliarden Euro zur Verfügung gestellt. Allerdings gibt es weiterhin Unstimmigkeiten – es herrschen Unklarheiten bezüglich der Betriebskosten und der fehlenden IT-Infrastruktur, um EfA-Online-Dienste sinnvoll in die Strukturen der Länder und Kommunen integrieren zu können.

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